Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke ...
Eine dezentrale Energieversorgung mit einem BHKW schafft Wirkungsgrade bis zu 87%.
Sie sind unabhängig von zentral zugeführtem Strom und festgesetzten Preisen. Darüber hinaus profitieren Sie von dem “EEG” Erneuerbaren Energien Gesetz.
Dieses garantiert bei der Stromerzeugung in Verbindung mit Pflanzenöl eine Mindest- und ergänzende Vergütungen.
Eine Maximalförderung durch Kombination von Kraft-Wärme-Kopplung und Biomasse als Brennstoff wird hiermit ermöglicht.
Abbildung: Funktionsweise eines Blockheizkraftwerks
(Quelle : http://www.wuerz.com/blockheizkraftwerke/funktionsweise.html)
Allgemeine Vorteile von Blockheizkraftwerken:
- Blockheizkraftwerke gehören in den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung
- Die Besonderheit von BHKW’s liegt in der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme
- Bei der traditionellen Stromversorgung wird ein Gesamtwirkungsgrad von ca. 40 % erreicht aufgrund von Umwandlungs- und Übertragungsverlusten
- BHKW’s erreichen einen Wirkungsgrad bis zu 90%, da sie die abgegebene Wärme bei der Stromerzeugung sinnvoll nutzen
- Durch die dezentrale Technik besteht keine Abhängigkeit von zentral zugeführtem Strom und festgesetzten Preisen
- Die Erhöhung des Wirkungsgrads verringert den Primärenergiebedarf und führt zu einem geringeren CO2-Ausstoß
- Der höhere Wirkungsgrad ermöglicht einen geringeren Kraftstoffverbrauch
Bisher wurde in den Medien wenig von den Förderprogrammen zur Kraft-Wärme-Kopplung in Verbindung mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz berichtet. Blockheizkraftwerke nutzen die Wärme, welche beim Verbrennungsprozess ensteht und erreichen mit der kombinierten Nutzung von Stromerzeugung und Wärme Wirkungsgrade bis zu 87%. Der erzeugte Strom kann in das öffentliche Netz eingespeist und wird vom Netzbetreiber gemäß der Förderrichtilinien vergütet. Die mit dem nachwachsenden Brennstoff "Pflanzenöl" betrieben BHKW's erhalten somit die Förderung nach KWK-Gesetz sowie EEG-Gesetz.
Energiepolitische Maßnahmen – der Staat ist auf Ihrer Seite
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung KWKModG.
- Bis zum Jahr 2005 sollte im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen und
- bis zum Jahr 2010 von insgesamt 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen erzielt werden
KWK-Gesetz
- Dieses Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall und Biomasse.
- Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom abzunehmen.
- Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der KWK-Anlage besteht.
- Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis (den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren) und ein Zuschlag zu entrichten.
- Das KWK-Gesetz garantiert einen Bonus für KWK-Nutzung in Verbindung mit dem EEG (bei Neuanlage ab 08/2004): 2,0 €-Cent
EEG-Gesetz
- Durch das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) wird für die Stromerzeugung aus Pflanzenöl bei der Einspeisung in das öffentliche Netz eine Mindestvergütung sowie verschiedene Boni garantiert.
- Es werden 20 Jahre lang zuzüglich des Inbetriebnahmejahres die Vergütungssätze entrichtet, die im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gelten. Die Vergütungssätze (nicht der Bonus!) verringern sich ab dem 01.01.2005 um jährlich 1,5%.
Quelle : Friedhelm Loh Group (http://www.wuerz.com/)